Coaching-Honorare


Honorarforderungen von seriösen Coachs bewegen sich in einem Rahmen, der für in der Wirtschaft tätige Berater normal ist, d.h. 100–300 Euro pro Zeitstunde. Die Kosten für ein Coaching sind somit vergleichbar mit den Honoraren von Unternehmensberatern oder anderen hochspezialisierten Experten.

  • In Abhängigkeit von der Qualifikation des Coachs und den Rahmenbedingungen des Auftrags liegen die Kosten für eine einzelne Coaching-Sitzung – diese hat meist eine Dauer von ca. 1–2 Stunden – zwischen 200–600 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Spesen. Teilweise weisen die Kosten noch höhere Spannbreiten auf.

  • Laut der Coaching-Umfrage Deutschland 2007 (Middendorf & DBVC) kostet eine Coaching-Stunde durchschnittlich 155 Euro (Coaching-Magazin 01/2008, S. 4). Allerdings beteiligten sich bei dieser Umfrage auch viele Coachs, die mit Privatpersonen arbeiten. Insofern ist dieser Stundensatz nur bedingt für den Business-Bereich gültig.

  • Eine weitere Einschätzung der Kosten können Sie z.B. der Coach-Datenbank  entnehmen, wenn Sie das Profil einzelner Coachs bzgl. der Stundensätze analysieren.

  • Die Gesamtkosten für ein Einzel-Coaching durch einen organisationsexternen Berater können z.B. bei einem halbjährigen Coaching und 10 Terminen entsprechend zwischen 2.500–6.000 Euro liegen. Der Einsatz mehrerer Berater – z.B. im Rahmen eines Team-Coachings einer gesamten Führungsebene – vergrößert die Kosten entsprechend.

  • Als Alternative zu rein zeitbasierten Vereinbarungen werden außerdem auch pauschale Regelungen angeboten, die pro Einzel-Coaching zwischen 2.500–10.000 Euro liegen können.
    Die Aufwendungen für das Coaching können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden, da eine Verbesserung der beruflichen Kompetenz angestrebt wird.

  • Ist das Coaching Teil interner Personalentwicklungsmaßnahmen, werden die Kosten meistens von der Organisation übernommen; dabei wird der Coaching-Klient teilweise auch an den Kosten beteiligt.

  • Obwohl die Kosten relativ hoch erscheinen, wird der Nutzen des Coachings wesentlich größer eingeschätzt als die sonst entstehenden Ausgaben durch "Reibungsverluste" im innerbetrieblichen Ablauf. Im Vergleich zu anderen Beratungsangeboten können Coaching-Maßnahmen insgesamt betrachtet sogar relativ kostengünstig sein. Organisationsexterne Beratungs-Settings mit einer zuweilen tagelangen Dauer verursachen hohe Kosten durch einen entsprechend langen Arbeitsausfall. Coaching kann hingegen "on the job" eingesetzt werden, was die Gesamtkosten deutlich reduziert.

Gerichtsurteil zur Höhe von Coaching-Honoraren 
  
Das Amtsgericht Kamen hat in einem Urteil vom 06.05.2005 (12 C 519/03) entschieden, dass für Coaching-Dienstleistungen von einem Rahmen von 115 bis 300 Euro Nettostundensatz ausgegangen werden kann. Zudem wurde auf das Ausmaß der Formbedürftigkeit eines Vertragsschlusses eingegangen.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall, in dem es im Rahmen eines zunächst privaten Kontakts zwischen einem Coach und einer Führungskraft zu einem Besprechungstermin in einem Hotelseminarraum kam. Während des ca. dreistündigen Treffens wurden die berufliche Situation und Karrierefragen der Führungskraft thematisiert. Ein schriftlicher Vertrag wurde jedoch nicht vorab geschlossen. Im Nachgang bestritt die Führungskraft, dass es sich um ein berufliches Treffen gehandelt habe und weigerte sich, auch unter Verweis auf die fehlende schriftliche Vereinbarung, ein Honorar zu zahlen.

Das Amtsgericht Kamen war jedoch anderer Meinung und verneinte die Notwendigkeit eines ausdrücklichen oder gar schriftlichen Auftrages zu einem Coaching. Begründung: Dem Beratenen hätte durch das dienstliche Ambiente sowie der Tatsache, dass der Coach genau die Dienstleistung erbracht habe, die seinem Berufsbild entspricht, klar sein müssen, dass es sich nicht um einen privaten Termin gehandelt habe. Auch der Ablauf des Termins, das intensive gemeinsame Arbeiten und die Tatsache, dass für die Nutzung des Raums ein Entgelt an das Hotel zu bezahlen war, hätten einen geschäftlichen Charakter des Treffens nahe gelegt. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ging das Gericht unter Bezugnahme auf einen Sachverständigen schließlich von einer Vergütung in einem Rahmen von 115 bis 300 Euro Nettostundensatz aus.


Steuerliche Absetzbarkeit von Coaching
  
Die Wirtschaftswoche berichtete am 23.11.2008 über die steuerliche Absetzbarkeit von Coaching (Ansatz als private Fortbildungskosten). Weitere Details dazu siehe:
http://www.wiwo.de/karriere/steuerliche-foerderung-fuer-coaching-377803/



Quellen & nützliche Links

  • Coaching-Umfrage Deutschland 2007
  • Coaching-Magazin
  • Coach-Datenbank


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    Coaching-Magazin