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Der Begriff der Prozessberatung ist eng mit dem Namen Edgar H. Schein verbunden, der diese Beratungsform entwickelt und seit 1969 in diversen Veröffentlichungen geprägt hat.
Im Gegensatz zu einer Fachberatung, in welcher der Berater dem Klienten genau vorgibt, was zu tun ist (und ggf. dem Klienten die dazugehörigen Aufgaben sogar abnimmt), liefert die Prozessberatung keine direkten oder vorgefertigte Lösungsvorschläge. Bei der Prozessberatung wird der Klient vielmehr als Experte in eigener Sache gesehen, der mit Hilfe der Prozessberatung in die Lage versetzt wird, seine Anliegen eigenständig zu bewältigen. Der Prozessberater
fragt mehr, als Antworten zu geben, er regt an, eigene Lösungen zu entwickeln und
er begleitet den Klienten, ohne ihm Verantwortung abzunehmen.
Die Prozessberatung ist auch ein wesentliches Charakteristikum des
Coachings.
Literatur:
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