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Die am Coaching interessierte Person benennt ihre Erwartungen, der Coach schildert Möglichkeiten und Grenzen seines Beratungsansatzes.
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Sofern nötig kann hier bereits eine erste Problemsicht vorgenommen, die diffuse Problemsituationen analysiert und konkrete Anliegen eingegrenzt werden. Generell wird in dieser Phase eines Coaching-Prozesses jedoch eher geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Coaching-Beziehung (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, gegenseitige Akzeptanz) gegeben sind.
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Dennoch kann es nötig sein, dass der Coach bereits im Erstgespräch mit einem "Cooling-down" Entlastung schafft. Dies gilt vor allem dann, wenn sich der Interessierte in einem Zustand emotionaler Belastung infolge der Verschärfung eines Problems befindet. In einem solchen Fall wäre es als Mangel an Kompetenz zu werten, wenn der Coach nicht bereits hier beratend tätig wird, sondern auf den Ablauf seines "Programms" besteht und den Zustand seines Gegenübers so missachtet. Daher bietet ein qualifizierter Coach in einer solchen Situation seine Unterstützung an und hilft beim adäquaten Umgang mit den Emotionen.
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Grundsätzlich ist es somit Ausdruck der Kompetenz eines Coachs, dank einer entsprechenden Flexibilität auch bereits beim Erstkontakt über ein gegenseitiges Kennenlernen hinaus aktiv zu werden. Dennoch können die grundsätzlich zu klärenden Fragen dann einfach übergangen werden. Vor einem weiteren Verlauf eines Coaching-Prozesses sind sie unbedingt zu klären, da es sich hierbei um Grundlagen handelt, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Wirkung und den Erfolg des Coachings haben. Ist diese Klärung im Erstgespräch z.B. aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, sollte dafür ein weiterer Termin angesetzt werden.
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So sollten auch rechtzeitig ethische Fragen geklärt werden, die mit einem Prozess, der bewusst herbeigeführte Veränderung beinhaltet, aufgeworfen werden. Wie weit darf der Gecoachte verändert werden? Wie weit will er verändert werden? Dies muss für beide Seiten befriedigend beantwortet werden.
Meistens wird das Problem der absichtlich herbeigeführten Veränderung so gehandhabt, dass der Gecoachte auf Grund seines Anliegens dem Coach das Recht zubilligt, ihn innerhalb eines zu definierenden Rahmens bewusst zu beeinflussen. Dazu sind auch die möglichen Auswirkungen eines derart initiierten Entwicklungs- bzw. Veränderungsprozesses anzusprechen.
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Die schließlich erreichten Ergebnisse können dann am Ende des Prozesses in der Abschluss-Sitzung thematisiert werden.
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Das Erstgespräch sollte in seiner Bedeutung für den gesamten Prozess nicht unterschätzt werden, da es die Basis für das weitere Vorgehen darstellt und somit richtungsweisend für die Beratungsbeziehung - so sie denn zustande kommt - sein kann. Insbesondere betrifft dies den Aufbau von Vertrauen, der die Klärung u.a. folgender Punkte erfordert:
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Die Erwartungen des Interessenten an ein Coaching.
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Die realistische Darstellung der mit einem Coaching erreichbaren Veränderungen; ggf. erfordert dies, mögliche "Übererwartungen" des potenziellen Gecoachten zu dämpfen.
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Das Klären, ob eine gemeinsame Wertebasis vorhanden ist oder geschaffen werden kann.
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Die Rahmenbedingungen des Beratungsprozesses und des Vertrags. Insbesondere sollte der Coach darauf hinweisen, dass er als Prozessberater dem Gecoachten keine Aufgaben oder Verantwortung abnimmt. Im Vordergrund steht die interaktive Zusammenarbeit auf gleicher Ebene und nicht der "Vollzug" einer Dienstleistung.
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Die Individualität eines Coaching-Prozesses und die damit verbundene Schwierigkeit, den Prozess eben nicht genau vorhersagen zu können.
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Wenn nach der Klärung dieser Punkte die Basis für eine Zusammenarbeit gegeben ist, kann der Coaching-Prozess weiter fortgeführt werden. Ist hingegen nicht zu erwarten, dass eine derartige Grundlage gefunden werden kann, sollte der Prozess mit einer entsprechenden Begründung beendet werden.
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